Land unterstützt die Kommunen und Gemeinden beim Ausbau der Schulen in öffentlicher Trägerschaft

Veröffentlicht am 14.07.2022 in Bildung

Landesinvestitionsprogramm für Schulausbau startet

 

Das Land Brandenburg stellt insgesamt 70 Millionen Euro für den Ausbau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Damit können Neubauten, Umbauten und Ergänzungsbauten bezuschusst werden.

 

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Havelland erhalten jeweils insgesamt rund 5.5 Millionen Euro bzw. 6.8 Millionen Euro für Schulsanierungen, sowie An- und Ausbau von Schulgebäuden. Darunter 1 Million Euro für die Sanierung der Otto-Seeger-Grundschule Rathenow und 2,6 Millionen Euro für den Anbau der Oberschule Premnitz.

 

„Das sind gute Nachrichten für die Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern in Rathenow und Premnitz“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Katja Poschmann. Und betont weiter: „Es ist nicht die Aufgabe des Landes Brandenburg, Schulen zu bauen oder zu sanieren, dies ist die Aufgabe der Städte und Gemeinden. Ich bin dennoch dankbar, dass wir durch die Fortfüh­rung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) im Bereich Schulbau insgesamt 70 Millionen Euro aus dem Zukunfts­investitionsfonds zur Verfügung haben und Schulträger bei ihren Aufgaben und Investitionen unterstützen können. Das Geld kommt unseren Schülerinnen und Schüler zugute. Gerade in unserer Re­gion hier in Ostprignitz-Ruppin und im Westhavelland ist es wichtig, attraktive Schulen zu schaffen, denn wir werden weiter wachsen. Der ländliche Raum ist ein attraktiver Wohnort für Familien, dafür braucht es eine gute Schulinfrastruktur. Sie ist ein wichtiges Kriterium für Familien in ihrer Wahl des Wohnortes.

 

Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.

Förderfähig sind auch Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräu­mung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.

 

Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent.

 
 

Homepage Katja Poschmann

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